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Immobilien und Haustiere

November 29th, 2011 · No Comments

Wer sich für den Kauf oder Bau eines Eigenheims entscheidet, der wird in der Regel keine Probleme mit der Unterbringung seiner Haustiere haben. Denn ist man tatsächlich Besitzer von Immobilien, kann man frei entscheiden, ob Hund oder Katze mit einziehen dürfen oder eben auch nicht. Wie sieht es allerdings bei den Eigentümern von Wohnungen aus? Leben diese in ihrer Eigentumswohnung, so sollte es ihnen natürlich ebenso gestattet sein den kleinen vierbeinigen Gefährten in ihrer Wohnung leben zu lassen. Allerdings sieht die Realität leider anders aus.

Handelt es sich um einen Kampfhund oder auch einen Dauerkläffer, von dem sich andere Eigentümer oder auch Mieter bedroht bzw. gestört fühlen, so können diese auch bewirken, dass in den Wohnungen ein Haustierverbot ausgesprochen wird. Trotzdem man also seine eigenen vier Wände oft für teures Geld gekauft hat, kann man den kleinen Liebling unter Umständen doch nicht behalten. Deshalb sollten Haustierbesitzer immer überprüfen, ob der Kauf eines Hauses nicht vielleicht doch sinnvoller wäre. Denn in diesen Immobilien kann niemand das Halten des stets kläffenden Hundes verbieten, solange es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Zwar kann es mitunter zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen, doch eine Abschaffung kann hier doch nur schwerlich erzwungen werden. Generell sollte man also seine Haustiere schon entsprechend einschätzen können, bevor man sich entschließt, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen.

Ein weiterer Vorteil bei den Häusern besteht auch in den angrenzenden Gärten bzw. Grundstücken. Hier fühlen sich die Hunde viel wohler, als wenn sie nur in der Wohnung gehalten werden würden, sodass die Entscheidung für wirklich tierliebende Menschen recht leicht fallen dürfte.